Was ist ein Verstoß gegen das Vergaberecht?

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Vergaberecht bedeutet, dass öffentliche Aufträge im gesetzlich geforderten Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben werden müssen. Zu den Verstößen gehören u.a.:
  • Auftragserteilung ohne Vergabeverfahren
  • Bevorzugung bestimmter Firmen
  • wettbewerbsschädigende Absprachen bei Ausschreibungen
  • Weiterleitung von geschützten Informationen an Bietende
  • Versteckte Alleinstellungsmerkmale in Leistungsverzeichnissen
  • Diskriminierung einzelner Bietenden
  • fehlende Transparenz des Wettbewerbs
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